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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Vertragsabschluss

  1. Alle Aufträge werden aufgrund der nachstehenden Bedingungen, ausgeführt, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen gelten. Durch Erteilung von Aufträgen erkennen die Besteller diese Lieferungsbedingungen an.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Es gilt der bei Vertragsabschluss gültige Preis. Eingeräumte Sonderpreise, bei Großabnahme gelten nur für die erteilte Auftragsmenge.
  3. Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer.
  4. Abänderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
  5. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe; deren Eigenschaften sind insoweit nicht zugesichert.
  6. Verpackungskosten, Leih-, Pfand- und Abnutzungsgebühr für Verpackungsmaterial sowie Emballagen gehen ebenso wie die Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials zu Lasten des Käufers. Bei Rückgabe von Leihverpackungen und Emballagen innerhalb eines Monats ab Lieferdatum erfolgt Gutschrift.
  7. Die „Verkaufs-. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen“ gelten auch dann, wenn der Käufer seine eigenen, von den Bedingungen des Verkäufers abweichenden Allgemeinen Lieferungsbedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt oder diese auf Schriftstücken des Käufers, insbesondere auf Bestellscheinen, abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Lieferfristen

  1. Lieferungen erfolgen ab unserem Lager oder ab Lieferwerk. Lieferungen ab Werk erfolgen auf Gefahr des Käufers. Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Es besteht keine Rücknahmeverpflichtung von mangelfrei gelieferten Waren. Erklärt sich der Verkäufer im Wege der Kulanz zur Rücknahme von Materialien, die sich in mangelfreiem Zustand und in Originalverpackungen befinden, bereit, erfolgt eine Warengutschrift mit 90 %. vom berechneten Preis, nachdem die Ware beim Verkäufer eingegangen ist und der Liefernachweis durch den Käufer erbracht wurde. Aufrechnung ist erst nach erteilter Gutschritt zulässig.
  3. Sonderbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Die bei Sonderbestellungen entstehenden Nebenkosten wie Fracht Porto, Verpackung usw. gehen, zu Lasten des Käufers.
  4. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass der Verkäufer sie schriftlich zusagt oder es schuldhaft unterlassen hat, für eine richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung zu sorgen.
  5. In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt, auch bei den Lieferwerken und Vorlieferanten des Verkäufers,, sowie sonstigen vom Verkäufer nicht zu vertretenden Behinderungen. Ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Käufer Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen oder Nachlieferung verlangen kann.

III. Mängelrügen

  1. Eine Beratung durch unsere Mitarbeiter, erfolgt nach bestem Wissen, begründet jedoch kein vertragliches Rechtsverhältnis, auch keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag, so dass wir aus einer solchen Tätigkeit nicht haften. Technische Ratschläge müssen mit jeweiligen, baulichen (Untergrund, Risse etc.) und klimatischen Gegebenheiten sowie Umweltbedingungen angepasst werden.
  2. Etwaige Mängel, insbesondere auch Farbabweichungen, sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Waren, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
  3. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Waren weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hatte entdecken müssen; es sei denn, er weist nach, dass die Verarbeitung oder Veräußerung erforderlich war, um einen größeren Schäden zu verhüten.
  4. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist der Verkäufer lediglich verpflichtet, die Waren umzutauschen oder, falls dies nicht möglich ist, sie zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Voraussetzung ist, dass die Waren sich noch in dem gleichen Zustand wie bei der Lieferung befinden.
  5. Weist der Verkäufer nach, dass er die Waren ohne Verstoß gegen die Rügepflicht weiterverarbeitet oder veräußert hat, so kann er für diesen Teil der Waren Minderung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

IV. Bezahlungen

  1. Unsere Rechnungen werden mit Erteilung fällig und sind zählbar netto ohne Abzug. Etwaige ungerechtfertigte Skontoabzüge werden In keinem Fall anerkannt. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht, Zahlungen werden auf die älteste Forderung gutgeschrieben. Verkäufe mit anderslautenden Zahlungszielen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer, vom Fälligkeitstage an, ab Verzug, Zinsen in Höhe der von ihm Selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 1 % pro Monat, zu fordern.Zahlungsverzug entbindet den Verkäufer von der Pflicht weiterer Belieferung, auch bei bereits entgegengenommenen Aufträgen.
  2. Zu einer Annahme von Wechseln ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Die Hingabe von Wechseln gilt nicht als Bezahlung.
  3. Gerät der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest oder erfolgen, bei ihm Pfändungen oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Liefervertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten und für die weiteren Lieferungen Barzahlung zu verlangen, Des Weiteren, ist der Verkäufer berechtigt, alle umlaufenden Akzepte, Wechsel und Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen; die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Ferner ist der Verkäufer berechtigt, sofern er dem Kunden ein Zahlungsziel eingeräumt hat, dieses mit der Folge der sofortigen Fälligkeit der offenen Zahlungen zu widerrufen.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, Guthaben des Käufers, die durch Retouren. Ausschüttung von Rabatten. Dividenden etc. entstanden sind oder zukünftig entstehen, gegen bestehende fällige oder noch nicht fällige Forderungen an den Käufer aufzurechnen.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich an sämtlichen von ihm gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer alle, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent-Saldo, bezahlt hat. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung des Papiers nicht erfolgt ist.
  2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Waren verbinden oder vermischen, die nicht dem Verkäufer gehören, In diesem Falle erwirbt der Verkäufer Miteigentum gem. §§ 947,948 BGB. Erwirbt der Verkäufer Alleineigentum an der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache, so gilt sie als seine Vorbehaltsware Im Sinne dieser Bedingungen.
  3. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) ohne oder nach Bearbeitung an einen oder mehrere Abnehmer weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Er ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer vertragsgemäß nachkommt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt jedoch von der Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Forderungen in anderer Weise, z. B. durch Abtretung oder Verpfändung, zu verfügen.
  4. Der Käufer hat die von ihm für den Verkäufer eingezogenen Beträge sofort an diesen abzuführen, soweit dessen Forderungen fällig sind. Auch soweit der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, stehen die eingezogenen Beträge dem Verkäufer zu und sind gesondert aufzubewahren. Der Käufer hat dem Verkäufer Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die gelieferten Waren und die daraus entstandenen Sachen gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern, und dem Verkäufer auf dessen Verlangen den Versicherungsabschluss nachzuweisen.

VI. Datenschutzklausel

Der Käufer wird hiermit darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und -soweit gesetzlich zulässig -verwendet und übermittelt werden.

VII. Freistellungsklausel

Sollte eine der vorstehenden Regelungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein, so, wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche, auch aus Wechseln, und Schecks, wird der Sitz des Verkäufers vereinbart, wenn der Käufer Vollkaufmann ist. Wir haben jedoch das Recht, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

IX. Änderungen der Rechtsverhältnisse

Der Käufer ist verpflichtet, Änderungen der Rechtsverhältnisse dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

Lieferungs- und Versandbedingungen

Angaben zum Widerrufsrecht
Der Käufer kann, sofern er Verbraucher ist, seine Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.Die Frist beginnt frühestens einen Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Verkäufers gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie dessen Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an: Flügger Farben Langenhorn GmbH 
An der B5 Nr. 10 - 25842 Langenhorn

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Verkäufer keinen Wertersatz leisten. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Käufers zurückzusenden. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung der Ware für den Käufer kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.

Bei Mängel oder Versandbruch nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf!

Rücksendungen und Umtausch nichtgemischter Farbe und Waren erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko innerhalb von 2 Wochen ab Kauf. Rücksendungen werden nur nach voriger Absprache angenommen. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt zu uns auf.